Bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anzufertigen, das sich
auf in der Anlage genannte Kompetenzen bezieht.
Die schriftliche Arbeit wird von zwei Gutachterinnen oder Gutachtern jeweils mit einer Note bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen. Aus den Einzelnoten ermittelt die
Leiterin oder der Leiter des Studienseminars die Note für die schriftliche Arbeit.